Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder der Zusage eines
Angebots kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem
Veranstalter zustande.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des
Teilnehmervertrages.
2. Bezahlung
Da wir selbst sehr hohe Vorleistungen für unsere mehrtägige Veranstaltungen zu erbringen haben, müssen die gesamten Kosten bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei uns eingegangen sein.
Bei eintägigen Events geht Ihnen eine gesonderte Rechnung zu.
Nach deren Erhalt ist der Veranstaltungspreis binnen 5 Werktagen
auf das angegebene Konto zu überweisen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen bestimmt sich
aus der Veranstaltungsbeschreibung, welche in einem ausführlichen
Angebot zugeschickt wird, und den hierauf bezugnehmenden Angaben in
der Angebotsannahme.
Ist eine Veranstaltung im geplanten Zeitraum mangels Teilnehmer
oder wegen höherer Gewalt nicht durchführbar, wird die bereits
geleistete Anzahlung umgehend dem Teilnehmer zurückerstattet.
Eventuell entstandene Unkosten des Teilnehmers werden in diesem
Fall nicht ersetzt.
5. Mitwirkungspflicht
a) Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden zu vermeiden oder gering zu halten.
b) Unser pädagogisches Konzept setzt die Mitarbeit der Jugendlichen und Erwachsenen am Veranstaltungsgeschehen voraus. Dabei anfallende Dienste sind verbindliche Pflichten der Teilnehmer.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer
Bei Rücktritt durch den Teilnehmer ist der Veranstalter
berechtigt, die bereits getätigte Anzahlung als
Ausfallentschädigung zu verlangen.
Alternativ kann durch den Teilnehmer eine Ersatzperson benannt
werden. Hierüber hat der Teilnehmer den Veranstalter rechtzeitig
vor der Veranstaltung in Kenntnis zu setzen.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag
zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung insoweit stört,
dass die gebotene Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden
kann.
In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, die gesamte
Veranstaltungsgebühr als Ausfallentschädigung zu verlangen.
Eventuell entstandene Unkosten des Teilnehmers werden nicht
ersetzt.
8. Schäden
Schäden an dem zur Verfügung gestellten Material, verursacht
durch unsachgemäßen Gebrauch, sind vom Teilnehmer zu
begleichen.
9. Haftung
Ein Versicherungsschutz ist im Preisangebot nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes zugesichert.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Es wird insoweit nur für Vorsatz oder Fahrlässigkeit
gehaftet.
epia haftet nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden,
wie etwa die Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Die Rechtsbeziehungen zwischen epia und dem Kunden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Der Kunde kann epia an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd