Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung

epia begleitet seit vielen Jahren Familien, Kinder und Jugendliche mit Angeboten der Hilfen zur Erziehung. Grundlage ist eine enge Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen Jugend und Familie der Landratsämter.
Die rechtliche Basis bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 27–40 SGB VIII). Eltern haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung, wenn das Wohl ihres Kindes nicht ausreichend gesichert ist und die Hilfe für seine Entwicklung notwendig erscheint (§ 27 Abs. 1 SGB VIII).
Unsere Angebote
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Ein ambulantes, personenzentriertes Angebot. Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung und hilft, Konflikte in Schule, Familie oder Alltag zu bewältigen. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen zu stärken und neue Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Ein intensives, alltagsnahes Unterstützungsangebot für Familien. Durch Begleitung, Beratung und praktische Hilfe im Haushalt oder bei Erziehungsfragen werden Eltern gestärkt und die familiären Beziehungen stabilisiert. Dabei steht die gemeinsame Arbeit an Lösungen im Vordergrund.