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Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung

Symbolbild Jugendhilfe und Hilfe zur Erziehung

epia begleitet seit vielen Jahren Familien, Kinder und Jugendliche mit Angeboten der Hilfen zur Erziehung. Grundlage ist eine enge Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen Jugend und Familie der Landratsämter.

Die rechtliche Basis bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 27–40 SGB VIII). Eltern haben einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung, wenn das Wohl ihres Kindes nicht ausreichend gesichert ist und die Hilfe für seine Entwicklung notwendig erscheint (§ 27 Abs. 1 SGB VIII).


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