Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein personen-orientiertes ambulantes Angebot der Erziehungshilfe nach § 30 SGB VIII (KJHG) in Verbindung mit §§ 27, 41 und 35 SGB VIII (KJHG) und richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Die Hilfe setzt vor allem unterstützend und verselbständigend beim Heranwachsenden an und bezieht das soziale Umfeld unterstützend mit ein.
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich hierbei an ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die entweder noch bei ihrer Herkunftsfamilie oder alleine leben und Hilfe zur Erziehung benötigen.
Diese Hilfe soll Unterstützung bieten
- bei der Rückführung in die Herkunftsfamilie
- bei der Verselbständigung des Jugendlichen
- beim Erhalt des Familiensystems
in der Nachbereitung anderer Hilfen (z.B. Kinder und Jugendpsychiatrie)
Junge Menschen mit langjährigem schwerem Drogenkonsum ohne Problembewusstsein oder mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen können durch diese Form der Hilfe nicht erreicht werden.
Junge Menschen sollen bei der Bewältigung von Anforderungen und Schwierigkeiten im sozialen und schulischen bzw. beruflichen Lebensfeld durch Förderung und Beratung unterstützt werden. Die Hilfe wird dabei am Entwicklungsstand, dem erzieherischen Bedarf, den Bedürfnissen des jungen Menschen und seiner familiären und sozialen Situation ausgerichtet. Je nach Lebenslage des jungen Menschen ist die Wiederherstellung tragfähiger Familienbeziehungen bei gleichzeitiger Förderung der Selbstständigkeit oder aber die Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben das übergeordnete Ziel der Hilfe. Die Einbeziehung der wichtigen Bezugspersonen in Familie (Eltern, Geschwister), in Schule und Ausbildung und gegebenenfalls in weiteren Lebensfeldern ist regelmäßiger und wesentlicher Bestandteil der Hilfe.
Individuelle Erziehungsziele werden im Einzelfall im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII festgelegt. Sie umfassen folgendes Spektrum:
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Ausbau von sozialen Kompetenzen (Beziehungsaufnahme, Perspektivenübernahme, Kommunikationsfähigkeit, Impulskontrolle)
- Veränderung von Konfliktverhalten im familiären Zusammenleben
- Förderung von Leistungsbereitschaft, Motivation und Arbeitshaltung
- Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen (Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Behördenkontakte)
- Sexualverhalten, Geschlechtsrollenverständnis und Verhalten in Beziehungen
- Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern