Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll, nach § 31 SGB VIII, durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Diese Form der familienunterstützenden Hilfe verfolgt das Hauptanliegen Kindern den Verbleib in der Familie zu ermöglichen. Sie wird somit als präventive Maßnahme im Vorfeld, als Alternative zur Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen oder als Unterstützung einer Rückführung eingesetzt.

Die Familienhilfe wird durch qualifizierte Fachkräfte (Dipl. Sozialpädagoginnen /Dipl. Sozialpädagogen) oder Personen mit vergleichbarer Ausbildung geleistet.

Die Familienhilfe richtet sich an alle Familien, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind und bei denen andere Hilfearten der Hilfe zur Erziehung nicht geeignet sind oder der Ergänzung durch die Familienhilfe bedürfen.

Hierzu gehören folgende Problemlagen:

  • drohende Vernachlässigung oder Misshandlung der Kinder,
  • Überforderung Alleinerziehender,
  • psychische Labilität eines oder beider Elternteile,
  • Suchtprobleme eines Elternteils,
  • Partnerschaftsprobleme I Ehekrise,
  • Rückführung eines Familienmitglieds in die Familie,
  • Mangelnde Strukturierung des Familienalltags,
  • Ungenügende Eingliederung in ein bestehendes oder neues soziales Umfeld,
  • Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen.  

Voraussetzung ist hierbei die Mitarbeit der Familie und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem Auftrag.

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