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Sozialpädagogische Familienhilfe

Symbolbild Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein intensives Unter­stüt­zungs­an­ge­bot nach § 31 SGB VIII. Ziel ist es, Familien in heraus­for­dern­den Situationen zu stärken, sie im Alltag zu entlasten und ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Damit soll Kindern und Jugendlichen ein stabiles Aufwachsen in ihrer Familie ermöglicht werden.

SPFH kann präventiv eingesetzt werden, um eine Herausnahme der Kinder zu vermeiden, sie kann eine Rückführung begleiten oder eine Familie langfristig stabilisieren.

Wie wir unterstützen

Qualifizierte Fachkräfte (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder ver­gleich­bar Ausgebildete) begleiten Familien direkt im Alltag. Dabei geht es um:

  • Unterstützung bei Erziehungsaufgaben
  • Hilfe bei der Strukturierung des Familienlebens
  • Begleitung in Krisensituationen und Konflikten
  • Stärkung der Elternkompetenzen
  • Unterstützung im Umgang mit Ämtern, Schulen und Institutionen

Für wen ist SPFH gedacht?

SPFH richtet sich an Familien, die sich in einer Belastungs- oder Krisensituation befinden und bei denen andere Hilfen nicht ausreichen. Typische Ausgangslagen können sein:

  • drohende Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern
  • Überforderung von Alleinerziehenden
  • psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme eines Elternteils
  • akute Ehe- oder Partnerschaftsprobleme
  • Rückführung eines Kindes oder Jugendlichen in die Familie
  • fehlende Alltagsstruktur
  • Schwierigkeiten bei der Integration in ein soziales Umfeld
  • Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen

Voraussetzung

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist die aktive Mitarbeit der Familie. Nur durch Offenheit und gemeinsame Zielorientierung kann eine nach­haltige Verbesserung erreicht werden.


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